Weihnachtsgeldkürzung verfassungswidrig?
Im vorauseilenden Gehorsam hat das LBV im November 2003 das
Weihnachtsgeld für Beamte und Versorgungsempfänger auf der Basis eines
Gesetzes, das zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht in Kraft war, errechnet und
ausgezahlt. Das Gesetz wurde erst am 27. November im Gesetz- und
Verordnungsblatt verkündet.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hält diese Verfahrensweise für
möglicherweise verfassungswidrig und hat dem Bundesverfassungsgericht den
Sachverhalt zur Entscheidung vorgelegt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich hier lediglich um das
Weihnachtsgeld 2003 handelt und das vor einer Entscheidung durch das
Bundesverfassungsgericht zunächst einmal überhaupt die Annahme zur
Entscheidung als erste Hürde steht.
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