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Weihnachtsgeldkürzung verfassungswidrig?

Im vorauseilenden Gehorsam hat das LBV im November 2003 das Weihnachtsgeld für Beamte und Versorgungsempfänger auf der Basis eines Gesetzes, das zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht in Kraft war, errechnet und ausgezahlt. Das Gesetz wurde erst am 27. November im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hält diese Verfahrensweise für möglicherweise verfassungswidrig und hat dem Bundesverfassungsgericht den Sachverhalt zur Entscheidung vorgelegt.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich hier lediglich um das Weihnachtsgeld 2003 handelt und das vor einer Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht zunächst einmal überhaupt die Annahme zur Entscheidung als erste Hürde steht.

 

 

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