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Neuorganisation der Polizei in NRW

Sehr geehrter Herr Minister,

nach den uns  vorliegenden Informationen ist in Ihrem Haus ein Konzept zur Neuorganisation der Wasserschutzpolizei des Landes Nordrhein-Westfalen erstellt worden. In diesem Konzept wird vorgeschlagen, das Präsidium der Wasserschutzpolizei als eigenständige Behörde aufzulösen. Gleichzeitig ist beabsichtigt, die Wasserschutzpolizei dem Polizeipräsidium Duisburg als Unterabteilung der Abteilung GS zuzuordnen.

Unter den Beschäftigten der WSP haben diese Vorschläge zu erheblicher Verunsicherung geführt, da aufgrund der Koalitionsvereinbarungen zur Bildung einer neuen Landesregierung in NRW die Belegschaft davon ausgegangen ist, dass die Vorschläge der so genannten „Scheu-Kommission“ von der neuen Landesregierung nicht umgesetzt werden.

Im Übrigen erscheint nach Ansicht vieler Experten die beabsichtigte Anbindung der hochspezialisierten WSP mit ihrem landesweiten Aufgabenbereich an eine kommunalorientierte Polizeibehörde – wie das PP Duisburg – nicht sachgerecht.

Bekanntlich finden 50 % der bundesdeutschen Binnenschifffahrt (Umschlagszahlen und Verkehrsfrequenz) auf nordrhein-westfälischen Wasserwegen statt. Um eine sach- und praxisgerechte Organisation der hochspezialisierten wasserschutzpolizeilichen Tätigkeiten sicherzustellen, bedarf es einer durchgängigen Führungsstruktur innerhalb der WSP sowie der Zusammenfassung der Dienst- und Fachaufsicht in einer eigenen, spezialisierten Behördenstruktur. Da bei dem PP Duisburg bisher die spezielle Sachkenntnis für besondere Lagen aus dem Aufgabenspektrum der WSP nicht verfügbar ist, steht die beabsichtigte Neuorganisation der WSP im diametralen Gegensatz zu der Forderung nach einer Optimierung der Binnenorganisation in der Koalitionsvereinbarung.

Angesichts der Tatsache, dass wasserschutzpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung eine spezielle Qualifizierung und eine ständige Aktualisierung der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten der Kolleginnen und Kollegen erfordert, ist es weder sachgerecht noch sinnvoll, diese speziell aus- und fortgebildeten Beamten aus einem landesweit tätigen Spezialbereich in eine „artfremde“, auf kommunale Aufgabenbewältigung ausgerichtete Struktur einzugliedern.

  In diesem Zusammenhang erlaube ich mir den Hinweis, dass wir bereits am 18.03.2004 in der Anhörung des Ausschusses für Innere Verwaltung und Verwaltungsstruktur auf die Problematik der Angliederung der WSP an eine Kreispolizeibehörde hingewiesen haben. Die Vorschläge der GdP sind auch in einer schriftlichen Stellungnahme (Zuschrift 13/3726) dem Ausschuss für Innere Verwaltung sowie allen Landtagsabgeordneten zugegangen.

Sehr geehrter Herr Minister,

gerne bin ich bereit, Ihnen in einem persönlichen Gespräch die Sorgen der betroffenen Beschäftigten der WSP zu verdeutlichen und sachgerechte Vorschläge der GdP für eine bessere Zukunft der WSP zu erläutern.

Mit freundlichen Grüßen

i.A.

Frank Richter
Stellvertretender Vorsitzender

 

 

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