Urlaubsgeld 2005
Der Finanzminister hat sich auch für 2005 einverstanden erklärt, im
Zusammenhang mit dem Urlaubsgeld in gleicher Weise wie beim Weihnachtsgeld
zu verfahren.
Vor diesem Hintergrund empfehlen wir allen, die ihren Anspruch auf
Zahlung von Urlaubsgeld geltend machen wollen, einen Antrag mit folgendem
Text an das LBV zu richten:
Hiermit beantrage ich die Zahlung eines Urlaubsgeldes für das Jahr 2005
mindestens in der Höhe nach dem im Jahre 2003 geltendem Recht. Im Hinblick
auf die eingeleiteten Musterverfahren bitte ich, das Verfahren bis zur
Entscheidung der Obergerichte ruhend zu stellen.
Wir weisen darauf hin, dass derartige Anträge nicht zwingend im
"Zahlmonat" Juli gestellt werden müssen, jedoch sollten sie bis zum Ende des
Haushaltsjahres (=Kalenderjahr) erfolgen.
Hinsichtlich der Erfolgsaussichten bliebe zu belegen, dass das Gesetz zur
Streichung des Urlaubsgeldes verfassungswidrig war. Dies wäre jedoch unseres
Erachtens nur möglich, wenn der Nachweis geführt werden könnte, dass die
Streichung von 255 Euro brutto jährlich die Grenze zur amtsangemessenen
Alimentierung nach unten überschreiten würde.
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