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Urlaubsgeld 2005

Der Finanzminister hat sich auch für 2005 einverstanden erklärt, im Zusammenhang mit dem Urlaubsgeld in gleicher Weise wie beim Weihnachtsgeld zu verfahren.

Vor diesem Hintergrund empfehlen wir allen, die ihren Anspruch auf Zahlung von Urlaubsgeld geltend machen wollen, einen Antrag mit folgendem Text an das LBV zu richten:

Hiermit beantrage ich die Zahlung eines Urlaubsgeldes für das Jahr 2005 mindestens in der Höhe nach dem im Jahre 2003 geltendem Recht. Im Hinblick auf die eingeleiteten Musterverfahren bitte ich, das Verfahren bis zur Entscheidung der Obergerichte ruhend zu stellen.

Wir weisen darauf hin, dass derartige Anträge nicht zwingend im "Zahlmonat" Juli gestellt werden müssen, jedoch sollten sie bis zum Ende des Haushaltsjahres (=Kalenderjahr) erfolgen.

Hinsichtlich der Erfolgsaussichten bliebe zu belegen, dass das Gesetz zur Streichung des Urlaubsgeldes verfassungswidrig war. Dies wäre jedoch unseres Erachtens nur möglich, wenn der Nachweis geführt werden könnte, dass die Streichung von 255 Euro brutto jährlich die Grenze zur amtsangemessenen Alimentierung nach unten überschreiten würde.

 

 

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