Polizeistatistik
Ein interner Vermerk der Duisburger Polizei sorgte in den letzten Tagen
für erheblichen Wirbel in den Medien: Demnach sei es „der Statistik
dienlich“, Autofahrer auch dann wegen Fahrerflucht anzuzeigen, wenn sie sich
freiwillig bei der Polizei gemeldet hätten. Das würde die Zahlen der
Statistik in die Höhe treiben und sich somit positiv auf die
Personalzuweisen nach der belastungsbezogenen Kräfteverteilung auswirken.
Frank Richter wurde in zahlreichen Interviews mit Funk, Fernsehen und
Printmedien deutlich: „Die Kollegen verhalten sich korrekt, wenn sie Anzeige
erstatten. Tatsache ist, dass das Gesetz in Paragraf 142 des
Strafgesetzbuches eine angemessene Wartezeit am Unfallort vorschreibt. Das
heißt, die Kolleginnen und Kollegen führen aus, was der Gesetzgeber
vorschreibt. Allerdings: Die Frage der Qualität und Quantität polizeilicher
Arbeit und die damit verbundene Zuweisung von Personal darf nicht von
statistischen Spielereien abhängen. Unsere grundsätzliche Kritik an der
belastungsbezogenen Kräfteverteilung hat sich mit diesen Vorfällen
bestätigt. Hier muss dringend nachgearbeitet werden.“
Richter forderte, das Verfahren zur Verteilung des Personals
grundsätzlich zu ändern: „Das ist kein sauberes System.“
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