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Polizeistatistik

Ein interner Vermerk der Duisburger Polizei sorgte in den letzten Tagen für erheblichen Wirbel in den Medien: Demnach sei es „der Statistik dienlich“, Autofahrer auch dann wegen Fahrerflucht anzuzeigen, wenn sie sich freiwillig bei der Polizei gemeldet hätten. Das würde die Zahlen der Statistik in die Höhe treiben und sich somit positiv auf die Personalzuweisen nach der belastungsbezogenen Kräfteverteilung auswirken.

Frank Richter wurde in zahlreichen Interviews mit Funk, Fernsehen und Printmedien deutlich: „Die Kollegen verhalten sich korrekt, wenn sie Anzeige erstatten. Tatsache ist, dass das Gesetz in Paragraf 142 des Strafgesetzbuches eine angemessene Wartezeit am Unfallort vorschreibt. Das heißt, die Kolleginnen und Kollegen führen aus, was der Gesetzgeber vorschreibt. Allerdings: Die Frage der Qualität und Quantität polizeilicher Arbeit und die damit verbundene Zuweisung von Personal darf nicht von statistischen Spielereien abhängen. Unsere grundsätzliche Kritik an der belastungsbezogenen Kräfteverteilung hat sich mit diesen Vorfällen bestätigt. Hier muss dringend nachgearbeitet werden.“

Richter forderte, das Verfahren zur Verteilung des Personals grundsätzlich zu ändern: „Das ist kein sauberes System.“

 

 

 

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