Bund und Kommunen haben sich mit den Gewerkschaften im ö.D. auf
eine grundlegende Neuordnung des Tarifrechtes geeinigt.
Das erzielte Verhandlungsergebnis ist von der Großen Tarifkommission der
GdP mit deutlicher Mehrheit angenommen worden.
Der neue Tarifvertrag (TVöD) gilt vorerst nicht für die Beschäftigten der
Länder und hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2007.
Innerhalb dieser Laufzeit erhalten die Beschäftigten des Bundes und der
Kommunen Einmal-zahlungen in Höhe von 300 € jährlich.
Eine Anhebung auf 39 Stunden wöchentlich gibt es bei den Arbeitszeiten
der Bundesbediens-teten. Die Kommunen können durch eine regionale
Öffnungsklausel eine Anhebung der Wo-chenarbeitszeit bis zu 40 Stunden
vereinbaren.
Der neue TVöD sieht eine schrittweise Einführung leistungsbezogener
Lohnbestandteile ab 2007 vor.
Damit wurde auf dem Weg der Reformierung des Tarifrechts im ö.D. ein
wesentliches Ziel erreicht.
Die Landesregierung NRW ist aufgefordert, jetzt mit der Tarifgemeinschaft
der Länder an den Verhandlungstisch zurückzukehren und das vorliegende
Ergebnis zu übernehmen.
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