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GdP begrüßt Vereinbarung von Innen- und Justizminister:
DNA-Analysen können ausgeweitet werden

„Es kommt Bewegung in die Sache“ freute sich der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei in NRW, Werner Swienty, über die Vereinbarung des nordrhein-westfälischen Innenministers mit dem Justizminister, die Rahmenbedingungen für die DNA-Analysen zu erweitern.

„Zukünftig ist bei der Zustimmung des Betroffenen zu einer DNA-Analyse nicht mehr die richterliche Genehmigung nötig. Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung“, sagte Swienty heute in Düsseldorf, bekräftigte aber erneut die weitergehende Forderung der GdP: „Wir wollen den genetischen Fingerabdruck dem normalen Fingerabdruck rechtlich gleichstellen. Wenn man berücksichtigt, dass durch die Methode der DNA-Analyse bis Anfang dieses Jahres in NRW mehr als 30 Morde, fast 80 Sexualstraftaten und darüber hinaus weit über 3 000 andere Straftaten aufgeklärt wurden, ist es unabdingbar, dieses Instrument der Kriminalitätsbekämpfung weiter zunutzen.“

Die Gefahr eines Missbrauchs sieht der Vorsitzende der GdP, die in NRW rund 40 000 Mitglieder organisiert, auf keinen Fall: „Die Polizei handelt verantwortungsbewusst und die Sorge, es würde jemand genetisch ausgeforscht, ist völlig unbegründet.“

 

 

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