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Aufgrund der aktuellen Bewerbersituation für den Laufbahnabschnitt III hat der GdP-Landesbezirk Nordrhein-Westfalen die Initiative ergriffen.

Das Innenministerium wurde aufgefordert eine Möglichkeit für erfahrene Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes im Rahmen eines Verwendungs- bzw. Bewährungs- aufstieges zum Laufbahnabschnitt III zu schaffen.  

Frank Richter, stellv. Vorsitzender:“ Es ist nicht gerecht, die Polizei als Teil der allgemeinen Verwaltung zu bezeichnen, den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten aber einen Verwendungs- /Bewährungsaufstieg in den höheren Dienst zu verwehren.“

Diese Art des Aufstiegs wird bereits in anderen Bundesländern, u. a. in Bayern und bei der Bundespolizei, seit Jahren erfolgreich praktiziert.

Die Anforderung für Regelungen in Nordrhein-Westfalen müssen im Einzelnen verhandelt werden. Die bereits gemachten Erfahrungen in den genannten Bereichen werden hier hilfreich sein.

 

 

 

 

 

 

 

 

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