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Aufgrund der aktuellen Bewerbersituation für den Laufbahnabschnitt III
hat der GdP-Landesbezirk Nordrhein-Westfalen die Initiative ergriffen. Das Innenministerium wurde aufgefordert eine Möglichkeit für erfahrene
Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes im Rahmen eines Verwendungs-
bzw. Bewährungs- aufstieges zum Laufbahnabschnitt III zu schaffen. Frank Richter, stellv. Vorsitzender:“ Es ist nicht gerecht, die Polizei
als Teil der allgemeinen Verwaltung zu bezeichnen, den Polizeibeamtinnen und
Polizeibeamten aber einen Verwendungs- /Bewährungsaufstieg in den höheren
Dienst zu verwehren.“ Diese Art des Aufstiegs wird bereits in anderen Bundesländern, u. a. in
Bayern und bei der Bundespolizei, seit Jahren erfolgreich praktiziert.
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