B e u r t e i l u n g e n
Der Innenminister hat auf Betreiben der GdP und des PHPR seine Absicht
aufgegeben, Beurteilungen im gehobenen Dienst nach bisherigem Recht zum
31.08.2005 erstellen zu lassen.
In Erwartung neuer Beurteilungsrichtlinien wurde seinerzeit der Stichtag
01.01.2006 vereinbart, der es ermöglicht hätte, alle am
Beurteilungsverfahren Beteiligten entsprechend zu beschulen.
Nunmehr ist es erforderlich, das Wissen um das "alte Recht"
aufzufrischen und die Erstbeurteiler in Bezug auf die zwischenzeitlich
ergangene Rechtsprechung zu sensibilisieren.
Frank Richter, stellvertretender Landesvorsitzender: "Nicht nur dies
bedarf einer angemessenen Vorbereitungszeit".
Nach langen Verhandlungen konnte das Innenministerium dazu bewegt werden,
vom ursprünglich geplanten Termin 31.08.2005 abzurücken.
Beurteilungsstichtag für den gehobenen Dienst ist der 01.10.2005.
Die vom IM weiterhin beabsichtigte Zusammenlegung der ersten und zweiten
Säule in der bevorstehenden Beurteilungsrunde lehnt die GdP weiterhin ab!
Für das kommende Beurteilungsverfahren gelten somit folgende Stichtage:
- Höherer Dienst 31.07.2005
- Gehobener Dienst 01.10.2005
- Mittlerer Dienst 01.01.2006
|