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B e u r t e i l u n g e n

Der Innenminister hat auf Betreiben der GdP und des PHPR seine Absicht aufgegeben, Beurteilungen im gehobenen Dienst nach bisherigem Recht zum 31.08.2005 erstellen zu lassen.

In Erwartung neuer Beurteilungsrichtlinien wurde seinerzeit der Stichtag 01.01.2006 vereinbart, der es ermöglicht hätte, alle am Beurteilungsverfahren Beteiligten entsprechend zu beschulen.

Nunmehr ist es erforderlich, das Wissen um das "alte Recht" aufzufrischen und die Erstbeurteiler in Bezug auf die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung zu sensibilisieren.

Frank Richter, stellvertretender Landesvorsitzender: "Nicht nur dies bedarf einer angemessenen Vorbereitungszeit".

Nach langen Verhandlungen konnte das Innenministerium dazu bewegt werden, vom ursprünglich geplanten Termin 31.08.2005 abzurücken.

Beurteilungsstichtag für den gehobenen Dienst ist der 01.10.2005.

Die vom IM weiterhin beabsichtigte Zusammenlegung der ersten und zweiten Säule in der bevorstehenden Beurteilungsrunde lehnt die GdP weiterhin ab!

Für das kommende Beurteilungsverfahren gelten somit folgende Stichtage:

  • Höherer Dienst 31.07.2005
  • Gehobener Dienst 01.10.2005
  • Mittlerer Dienst 01.01.2006

 

 

 

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