Sonderzahlungsgesetz
In diesen Tagen mussten wir - insbesondere die Versorgungsempfängerinnen
und -empfänger - wieder die Auswirkungen des Sonderzahlungsgesetzes zur
Kenntnis nehmen.
Auch hier ist es erforderlich, zur Wahrung der Rechte, einen
individuellen Antrag zu stellen, der nach einer Vereinbarung mit dem
Finanzminister dann ruhend gestellt wird bis zur Entscheidung der
gleichzeitig angestrengten Musterverfahren.
Bei der Benutzung des den Kreisgruppen zur Verfügung gestellten
Musterformulars bitten wir zu berücksichtigen, dass die Ziffer IV
ausschließlich für Versorgungsempfänger Gültigkeit hat.
Uns ist bekannt, dass eine Untergliederung des Beamtenbundes empfiehlt,
dass die Tarifbeschäftigten, die bereits anders lautende Arbeitsverträge
haben, entsprechende Anträge unter Berücksichtigung der tariflichen
Ausschlußfrist von sechs Monaten stellen sollen.
Diese Empfehlung können wir nicht nachvollziehen, da für diesen
Personenkreis die fraglichen Tarifverträge zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Arbeitsvertrages keine Gültigkeit mehr hatten und die Zahlung einer
Zuwendung in einem Vertrag festgelegt wurde, den beide Vertragsparteien
unterschrieben haben.
Eine Verbesserung der Situation dieses Personenkreises ist somit erst
durch Abschluss eines neuen allgemein gültigen Tarifvertrages möglich.
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