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Sonderzahlungsgesetz

In diesen Tagen mussten wir - insbesondere die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger - wieder die Auswirkungen des Sonderzahlungsgesetzes zur Kenntnis nehmen.

Auch hier ist es erforderlich, zur Wahrung der Rechte, einen individuellen Antrag zu stellen, der nach einer Vereinbarung mit dem Finanzminister dann ruhend gestellt wird bis zur Entscheidung der gleichzeitig angestrengten Musterverfahren.

Bei der Benutzung des den Kreisgruppen zur Verfügung gestellten Musterformulars bitten wir zu berücksichtigen, dass die Ziffer IV ausschließlich für Versorgungsempfänger Gültigkeit hat.

Uns ist bekannt, dass eine Untergliederung des Beamtenbundes empfiehlt, dass die Tarifbeschäftigten, die bereits anders lautende Arbeitsverträge haben, entsprechende Anträge unter Berücksichtigung der tariflichen Ausschlußfrist von sechs Monaten stellen sollen.

Diese Empfehlung können wir nicht nachvollziehen, da für diesen Personenkreis die fraglichen Tarifverträge zum Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrages keine Gültigkeit mehr hatten und die Zahlung einer Zuwendung in einem Vertrag festgelegt wurde, den beide Vertragsparteien unterschrieben haben.

Eine Verbesserung der Situation dieses Personenkreises ist somit erst durch Abschluss eines neuen allgemein gültigen Tarifvertrages möglich.

 

 

 

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