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T
arifpolitische Konferenz am 13. und 14. Dezember in Potsdam

Im Anschluss an die tarifpolitische Konferenz am 13. und 14. Dezember in Potsdam beschloss die große Tarifkommission GdP Bund in ihrer Sitzung einstimmig untenstehende Strategie. Zwischenzeitlich steht auch der Beschluss der Bundestarifkommission verdi, die sich weitestgehend unserem Beschlussvorschlag angeschlossen hat.


GTK -Beschluss

In der Tarifrunde 2005 steht für die GdP die Übernahme des TVöD im Vordergrund, weil dadurch eine generelle Streichung der Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) verhindert wird sowie die derzeit bestehenden Arbeitszeitregelungen erhalten bleiben sollen. Mit der Übernahme des TVöD auch für den Bereich der TdL wird sichergestellt, dass die Beschäftigten des öD nicht von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt werden.

Um dieses Ziel zu erreichen, empfiehlt die GdP-GTK Bund folgende Strategie:

1. Der bestehende Lohn- und Vergütungstarifvertrag wird von den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes im DGB nicht zum frühestmöglichen Termin 31.01.2005 gekündigt.

2. Sofern der bestehende Lohn- und Vergütungstarifvertrag zum 31.01.2005 von der Arbeitgeberseite gekündigt wird, treten die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes des DGB zunächst nicht in Lohn- und Vergütungsverhandlungen ein.

3. Die GdP verbindet die Neugestaltung des Tarifrechtes (TVöD) – nach abschließend positiver Bewertung durch die GTK-Bund – als Verhandlungsgegenstand der Tarifrunde 2005 mit dem Ziel, den TVöD für den Bereich des gesamten öffentlichen Dienstes in Kraft zu setzen.

4. Die Frage der Kündigung des Lohn- und Vergütungstarifvertrages nach dem 31.01.2005 wird vom Verhalten der Arbeitgeber abhängig gemacht.

EINSTIMMIG beschlossen durch die GTK der GdP am 14. Dezember 2004 in Potsdam.


ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst zur Tarifrunde 2005

Beschlossen am 16. Dezember 2004 in Kassel Die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst bekräftigt ausdrücklich ihren Willen, den Prozess der Neugestaltung des Tarifrechts trotz der derzeit schwierigen Verhandlungsphase zur neuen Tabelle und den Überleitungsbestimmungen noch im Januar 2005 zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen.

 In der - auch von den Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber öffentlich erklärten - Erwartung, dass das neue Tarifrecht nur mit Kostenbelastungen gestaltet werden kann, wird ver.di zum jetzigen Zeitpunkt die Lohn- und Vergütungstarifverträge des öffentlichen Dienstes zu Ende Januar nicht kündigen. Die Bundestarifkommission wird diese Frage allerdings in einer weiteren Sitzung im Januar 2005 erneut bewerten und entscheiden.

Die Bundestarifkommission bekräftigt, dass die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes nicht von allgemeinen Einkommenserhöhungen abgekoppelt werden dürfen. Für den Bereich der Tarifverträge der kommunalen Versorgungswirtschaft (TV-V) sowie des landesspezifischen Nahverkehrs (TV-N) usw. fordert die Bundestarifkommission eine Erhöhung der Tabellensätze im Rahmen der allgemeinen tariflichen Lohnsteigerung.

Ausdrücklich unterstützt die Bundestarifkommission die in Anlage 1 dokumentierten Forderungen des Bundesbeamten-/Bundesbeamtinnen-Ausschusses zur Besoldungsrunde 2005. Für die Auszubildenden sowie die Schüler/innen in der Kranken-, Alten- und Entbindungspflege fordert die Bundestarifkommission eine Regelung zur Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis nach abgeschlossener Ausbildung, mindestens jedoch für ein Jahr.

Anlage 1
zum Beschluss der ver.di-BundestarifkommissionVerabschiedet am 16. Dezember 2004 in Kassel

Der Vorstand des Bundesausschusses für Beamtinnen und Beamte beschließt auf der Grundlage der aus den Landesbezirken eingegangenen Beschlüsse die folgende Forderung zur Besoldungsrunde im Rahmen der Tarifrunde 2005: § Keine Abkoppelung der Beamtinnen und Beamten von der allgemeinen Einkommensentwicklung und damit Ausgleich der Inflationsrate und Teilhabe an der Produktivitätssteigerung. Die Besoldungserhöhungen sind zeit- und inhaltsgleich auf Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu übertragen.

Die wöchentliche Arbeitszeit ist bundesweit auf höchstens 38,5 Stunden festzulegen.  Sonderzahlungen sind auf 100 Prozent einer monatlichen Besoldung festzusetzen.

Für die bei den Postnachfolgeunternehmen eingesetzten Beamtinnen und Beamten sind die Einkommenserhöhungen der Tarifbeschäftigten Maßstab. Angestrebt wird ein Ausgleich zwischen Besoldungserhöhungen und den jeweiligen Tarifergebnissen.

Zur Gewinnung von qualifiziertem Personal wird eine überproportionale Erhöhung der Anwärterbezüge gefordert. Anwärterrinnen und Anwärter sind nach bestandener Laufbahnprüfung zu übernehmen.

Die in der Tarif- und Besoldungsrunde 2003 beschlossene und im Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz verankerte Angleichung an die Westbesoldung in Schritten muss ausgestaltet werden.

Die Forderung zur Umsetzung der Prozessvereinbarung zur Modernisierung des Tarifrechtes werden unterstützt mit dem Ziel einer Reform des Beamtenrechtes in die gleiche Richtung.

 

 

 

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