Tarifpolitische Konferenz am 13. und 14. Dezember in Potsdam
Im Anschluss an die tarifpolitische Konferenz am 13. und 14. Dezember in
Potsdam beschloss die große Tarifkommission GdP Bund in ihrer Sitzung
einstimmig untenstehende Strategie. Zwischenzeitlich steht auch der
Beschluss der Bundestarifkommission verdi, die sich weitestgehend unserem
Beschlussvorschlag angeschlossen hat.
GTK -Beschluss
In der Tarifrunde 2005 steht für die GdP die Übernahme des TVöD im
Vordergrund, weil dadurch eine generelle Streichung der Sonderzahlungen
(Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) verhindert wird sowie die derzeit bestehenden
Arbeitszeitregelungen erhalten bleiben sollen. Mit der Übernahme des TVöD
auch für den Bereich der TdL wird sichergestellt, dass die Beschäftigten des
öD nicht von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt werden.
Um dieses Ziel zu erreichen, empfiehlt die GdP-GTK Bund folgende
Strategie:
1. Der bestehende Lohn- und Vergütungstarifvertrag wird von den
Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes im DGB nicht zum frühestmöglichen
Termin 31.01.2005 gekündigt.
2. Sofern der bestehende Lohn- und Vergütungstarifvertrag zum 31.01.2005
von der Arbeitgeberseite gekündigt wird, treten die Gewerkschaften des
öffentlichen Dienstes des DGB zunächst nicht in Lohn- und
Vergütungsverhandlungen ein.
3. Die GdP verbindet die Neugestaltung des Tarifrechtes (TVöD) – nach
abschließend positiver Bewertung durch die GTK-Bund – als
Verhandlungsgegenstand der Tarifrunde 2005 mit dem Ziel, den TVöD für den
Bereich des gesamten öffentlichen Dienstes in Kraft zu setzen.
4. Die Frage der Kündigung des Lohn- und Vergütungstarifvertrages nach
dem 31.01.2005 wird vom Verhalten der Arbeitgeber abhängig gemacht.
EINSTIMMIG beschlossen durch die GTK der GdP am 14. Dezember 2004 in
Potsdam.
ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst zur
Tarifrunde 2005
Beschlossen am 16. Dezember 2004 in Kassel Die Bundestarifkommission für
den öffentlichen Dienst bekräftigt ausdrücklich ihren Willen, den Prozess
der Neugestaltung des Tarifrechts trotz der derzeit schwierigen
Verhandlungsphase zur neuen Tabelle und den Überleitungsbestimmungen noch im
Januar 2005 zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen.
In der - auch von den Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber
öffentlich erklärten - Erwartung, dass das neue Tarifrecht nur mit
Kostenbelastungen gestaltet werden kann, wird ver.di zum jetzigen Zeitpunkt
die Lohn- und Vergütungstarifverträge des öffentlichen Dienstes zu Ende
Januar nicht kündigen. Die Bundestarifkommission wird diese Frage allerdings
in einer weiteren Sitzung im Januar 2005 erneut bewerten und entscheiden.
Die Bundestarifkommission bekräftigt, dass die Beschäftigten des
öffentlichen Dienstes nicht von allgemeinen Einkommenserhöhungen abgekoppelt
werden dürfen. Für den Bereich der Tarifverträge der kommunalen
Versorgungswirtschaft (TV-V) sowie des landesspezifischen Nahverkehrs (TV-N)
usw. fordert die Bundestarifkommission eine Erhöhung der Tabellensätze im
Rahmen der allgemeinen tariflichen Lohnsteigerung.
Ausdrücklich unterstützt die Bundestarifkommission die in Anlage 1
dokumentierten Forderungen des Bundesbeamten-/Bundesbeamtinnen-Ausschusses
zur Besoldungsrunde 2005. Für die Auszubildenden sowie die Schüler/innen in
der Kranken-, Alten- und Entbindungspflege fordert die Bundestarifkommission
eine Regelung zur Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis nach
abgeschlossener Ausbildung, mindestens jedoch für ein Jahr.
Anlage 1
zum Beschluss der ver.di-BundestarifkommissionVerabschiedet am 16. Dezember
2004 in Kassel
Der Vorstand des Bundesausschusses für Beamtinnen und Beamte beschließt
auf der Grundlage der aus den Landesbezirken eingegangenen Beschlüsse die
folgende Forderung zur Besoldungsrunde im Rahmen der Tarifrunde 2005: §
Keine Abkoppelung der Beamtinnen und Beamten von der allgemeinen
Einkommensentwicklung und damit Ausgleich der Inflationsrate und Teilhabe an
der Produktivitätssteigerung. Die Besoldungserhöhungen sind zeit- und
inhaltsgleich auf Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu
übertragen.
Die wöchentliche Arbeitszeit ist bundesweit auf höchstens 38,5 Stunden
festzulegen. Sonderzahlungen sind auf 100 Prozent einer monatlichen
Besoldung festzusetzen.
Für die bei den Postnachfolgeunternehmen eingesetzten Beamtinnen und
Beamten sind die Einkommenserhöhungen der Tarifbeschäftigten Maßstab.
Angestrebt wird ein Ausgleich zwischen Besoldungserhöhungen und den
jeweiligen Tarifergebnissen.
Zur Gewinnung von qualifiziertem Personal wird eine überproportionale
Erhöhung der Anwärterbezüge gefordert. Anwärterrinnen und Anwärter sind nach
bestandener Laufbahnprüfung zu übernehmen.
Die in der Tarif- und Besoldungsrunde 2003 beschlossene und im
Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz verankerte Angleichung an die
Westbesoldung in Schritten muss ausgestaltet werden.
Die Forderung zur Umsetzung der Prozessvereinbarung zur Modernisierung
des Tarifrechtes werden unterstützt mit dem Ziel einer Reform des
Beamtenrechtes in die gleiche Richtung.
|